Brustverkleinerung-Krankenkasse
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Jun 22 2010
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Wenn bei einem Patienten also eine medizinische Indikation für eine Brustverkleinerung vorliegt, so kann die Operation auf Kosten der Krankenkassen erfolgen. Dies ist jedoch an einige Kriterien gebunden.
Die Brüste verursachen klare Körperliche beschwerden, sie befindet sich in einer guten Körperlichen Verfassung (nicht fettleibig) und es muss ein Gutachten vom Frauenarzt oder Orthopäden vorliegen mit dem man bei den Kassen oder dem medizinischen Dienst eine Kostenübernahme der Brustverkleinerung beantragt. Die alleinige psychische Belastung wird von den KK nicht anerkannt und als reine Schönheitsoperation angesehen.
Durch einen operativen Eingriff lassen sich Folgeschäden verhindern und die positive Selbstwahrnehmung der Patientinnen wieder herstellen. Sogar Verbesserungen der Lungenfunktion wurden wissenschaftlich nachgewiesen.